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GASP Erklärungen

16.05.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zum zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen in Timor-Leste

Die EU beglückwünscht die Bevölkerung von Timor-Leste zum friedlichen und geordneten Verlauf des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen, der am 9. Mai mit Unterstützung der VN-Mission in Timor-Leste (UNMIT) stattfand. Durch ihre hohe Wahlbeteiligung hat die Bevölkerung von Timor-Leste erneut ihr Bekenntnis zum demokratischen Prozess unter Beweis gestellt. Die EU sieht in diesen Präsidentschaftswahlen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der demokratischen Strukturen und verantwortlicher demokratischer Institu­tionen.

Der friedliche Verlauf der Wahlen zeugt davon, dass die Bevölkerung von Timor-Leste auf eine friedliche Lösung der derzeitigen Krise vertraut. Dies ist ein machtvoller Appell der Bevölkerung von Timor-Leste an seine politischen Führer, Feindschaft und Spaltung zu überwinden und sich im Vorfeld der Parlamentswahlen im Juni jeglicher Hetzreden zu enthalten. Die EU ruft alle poli­tischen Kräfte auf, die anstehenden Wahlen in demselben friedlichen und demokratischen Geiste wie die Präsidentschaftswahlen abzuhalten und zusammenzuarbeiten, um politische Missstände und Spaltungen im Lande zu überwinden.

Die EU hält sich nach wie vor uneingeschränkt bereit, Timor-Leste bei diesen Bemühungen zu unter­stützen und dem Land bis zum Abschluss der diesjährigen Wahlen im Juni mit einer EU-Wahlbeobachtermission zur Seite zu stehen.

Die EU bietet Timor-Leste weiterhin ihre Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen an, die der Wiederaufbau des Sicherheitssektors, die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und die Herbeiführung einer weiteren sozioökonomischen Entwicklung der Bevölkerung von Timor-Leste darstellen.

 

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien und ehe­malige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungs­prozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechten­stein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 17.05.2007