Die Präsidentschaft der Europäischen Union bedauert außerordentlich, dass Dr. Kamal Labwani am 10. Mai 2007 zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe, umgewandelt in 12 Jahre Haft, verurteilt worden ist.
Das Urteil gegen den syrischen Staatsbürger und Vorsitzenden der Liberal-Demokratischen Union fußt auf Behauptungen über angebliche Machenschaften oder Kontakte mit einer fremden Macht zur Herbeiführung einer feindlichen Handlung gegen Syrien - ein Vorwurf, der erst später in die Anklage mit aufgenommen wurde. Am 8. November 2005 war Dr. Labwani wegen des Vorwurfs der Verbreitung von Unwahrheiten oder Fehlinformationen verhaftet worden. Diese Anklage wurde 2006 im Zuge einer Generalamnestie fallen gelassen.
Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zu Meinungsfreiheit und dem Recht auf ein faires Verfahren, wie sie im von Syrien am 21. April 1969 ratifizierten Pakt der Vereinten Nationen über Bürgerliche und Politische Rechte niedergelegt sind. Die Europäische Union hegt ernste Zweifel, dass diese Rechte des Angeklagten geachtet wurden. Die Europäische Union fordert deshalb die syrischen Stellen auf, das Urteil aufzuheben.