Bei Aufnahme der Verhandlungen wurde aber vereinbart, dass der Abschluss des Abkommens von Fortschritten beim Aufbau der Verwaltung in Bosnien und Herzegowina, bei der Umsetzung der Polizeireform, bei der Umsetzung der Gesetzgebung über den Öffentlichen Rundfunk, und von der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien abhängt. Die Präsidentschaft ist besorgt, dass die hierfür notwendigen Reformfortschritte weiterhin ausstehen.
Die Präsidentschaft der EU appelliert daher an alle beteiligten Parteien in Bosnien und Herzegowina, konstruktiv zusammenzuarbeiten, um die verbleibenden Hindernisse baldmöglichst zu überwinden. Hierzu muss die politische Führung des Landes klar, rasch und entschieden ihrer Verantwortung gerecht werden und den gegenwärtigen Stillstand überwinden.