Die Europäische Union hat mit großer Sorge von den harten Gerichtsentscheidungen gegen Frau Gulbachor Turajewa und Frau Umida Nijasowa erfahren, die am 24. April und am 1. Mai 2007 zu Haftstrafen von sechs beziehungsweise sieben Jahren verurteilt wurden.
Die EU bedauert ferner, dass es internationalen Beobachtern trotz vorheriger Bitten nicht gestattet wurde, dem Prozess beizuwohnen.
Die EU bekräftigt ihre Besorgnis über die Lage von Menschenrechtsaktivisten in Usbekistan und fordert die usbekischen Behörden dringend auf, die beiden Fälle unverzüglich zu überprüfen und die Grundsätze eines ordnungsgemäßen und fairen Verfahrens im Einklang mit Usbekistans Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards uneingeschränkt zu beachten. Die EU appelliert an die usbekischen Behörden, Familienangehörigen und Rechtsanwälten ungehinderten Zugang zu den beiden Frauen zu gestatten.
Die beiden Urteile sind ein beunruhigendes Signal der usbekischen Seite im Hinblick auf eine anstehende Entscheidung der EU über die Verlängerung der im Jahr 2005 im Zusammenhang mit der Tragödie von Andischan verhängten konkreten Sanktionen sowie angesichts der Tatsache, dass Usbekistan sich bereit erklärt hat, einen Menschenrechtsdialog mit der EU zu führen.