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GASP Erklärungen

26.03.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zum Gedenken an den 200. Jahrestag der Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels

Durch den transatlantischen Sklavenhandel wurde den Menschen des afrikanischen Kontinents schwerstes Leid zugefügt. In einem Zeitraum von mehr als 300 Jahren wurden Millionen von Männern, Frauen und Kindern nach Amerika verschleppt. Weitere Millionen kamen bei der Sklavenjagd in Afrika und während der Überfahrt in die Neue Welt nach Nord- und Südamerika auf der sogenannten "Mittelpassage" ums Leben. Die Europäische Union anerkennt und bedauert zutiefst, dass ihnen solch tragisches Elend zuteil wurde.

Die Barbarei des transatlantischen Sklavenhandels war beispiellos in der Geschichte der Menschheit wegen ihres Ausmaßes, ihres organisierten Charakters und insbesondere weil ihren Opfern die Menschenwürde genommen wurde. Während in Europa der Weg frei gemacht wurde für das Zeitalter der Vernunft und der Aufklärung, machten sich europäische Kaufleute auf, um den afrikanischen Kontinent in Ketten zu legen. Es war daher vom Zeitpunkt und von der Sache her mehr als angebracht, dass die internationale Gemeinschaft auf der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz in Durban im Jahr 2001 anerkannte, dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind und zu allen Zeiten als solches hätten gelten sollen.

Der 200. Jahrestag der Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels, in dessen Verlauf schätzungsweise 15 Millionen Menschen mit Gewalt aus Afrika verschleppt wurden, mahnt uns nicht nur an ein dunkles Kapitel unserer Geschichte, sondern weist auch auf die Tatsache hin, dass Sklaverei und Sklavenhandel überall in der Welt und über Tausende von Jahren hinweg betrieben wurden, wenn auch nicht in dem gewaltigen Ausmaß wie in den finsteren Jahrhunderten des transatlantischen Sklavenhandels.

Dieser Jahrestag sollte heute aber auch als Mahnung dienen, dass Sklaverei in vielen Teilen der Welt immer noch gängige Praxis ist und dass moderne Formen wie Zwangsarbeit oder Menschenhandel sich immer weiter ausbreiten. Die verschiedenen Ausprägungen der modernen Sklaverei summieren sich zu einem sich weltweit rapide entwickelnden Geschäft, bei dem auf Kosten von Millionen von Opfern Milliarden von Dollar verdient werden. Deshalb darf es keine Gleichgültigkeit geben. Seit 1904 schon stuft die internationale Gemeinschaft Menschenhandel und neuzeitliche Sklaverei als ein Verbrechen ein, das sich nur durch internationale Zusammenarbeit bekämpfen lässt. Vor knapp 60 Jahren haben sich die Vereinten Nationen dieses Problems angenommen und 1949 die "Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer" ausgearbeitet. Einen Meilenstein unserer Zeit im Kampf gegen den Menschenhandel stellt das sogenannte "Palermo-Protokoll" dar, das im Jahr 2000 angenommen wurde. Kernstück dieses Protokolls ist eine neue, umfassende Definition dieses Verbrechens und der damit verbundenen Menschenrechtsverstöße.

Die Europäische Union ist entschlossen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um alle modernen Formen der Sklaverei und des Menschenhandels zu bekämpfen, und hat daher die Definition aus dem Palermo-Protokoll als Grundlage für den am 19. Juli 2002 erlassenen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels und für ihren "Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels" herangezogen. Letzterer wurde im Dezember 2005 veröffentlicht und bildet den Rahmen für die EU-Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Die EU hofft fest darauf, dass wir eine Wiederkehr dieses tiefen menschlichen Leids, dessen wir am heutigen Tag gedenken, verhindern können.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien*  und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 27.03.2007