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GASP Erklärungen

21.03.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 21. März 2007

Am 21. März, dem Tag des "Sharpeville-Massakers" im Jahr 1960, begehen die Vereinten Nationen den Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung. Fast 50 Jahre später haben die Lehren von Sharpeville nichts von ihrer Bedeutung für den weltweiten Kampf gegen Ras­sis­mus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung verloren, da diese Phänomene in vielen Ländern weiterhin eine tägliche Realität sind.

Neue Formen des Rassismus haben sich im Zuge der Globalisierung, der Entstehung multiethni­scher Gesellschaften und des Kampfes gegen den Terrorismus herausgebildet, wobei insbesondere ethnischen und religiösen Minderheiten, Einwanderern, Flüchtlingen und Asylsuchenden Nachteile entstehen. Nährboden für rassistische Einstellungen sind auch Antisemitismus, Christenfeindlich­keit und Islamfeindlichkeit sowie eine Verquickung von Fragen betreffend Rasse, ethnische Zuge­hörigkeit, Kultur und Religion, die die Gefahr einer Erosion der bestehenden menschenrechtlichen Wertvorstellungen birgt.

Die EU verurteilt alle Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Intoleranz und Diskriminie­rung scharf und fordert die einzelnen Staaten nachdrücklich auf, wirksame Maßnahmen zu ergrei­fen, um Symptome und Ursachen von Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen und allen Menschen unterschiedslos die Gedanken , Gewissens , Religions- und Weltanschauungsfreiheit tat­sächlich zu garantieren. In der Überzeugung, dass alle Menschen frei und mit gleicher Würde und gleichen Rechten geboren werden, verbietet die Grundrechtecharta der EU ausdrücklich jedwede Diskriminierung, sei es wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Herkunft, der Reli­gion oder der Weltanschauung oder auch wegen der sonstigen Anschauung oder der sexuellen Aus­richtung eines Menschen.

Das Jahr 2007 wurde zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle" ausgerufen und in diesem Jahr wird in Europa eine wichtige Debatte über die Vorteile der Vielfalt für die europäi­schen Gesellschaften angestoßen. Parallel dazu wurde im März 2007 die EU-Grundrechteagentur errichtet. Aufbauend auf der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeind­lichkeit wird die Agentur die Arbeiten in Bezug auf die Phänomene des Rassismus, der Fremden­feindlichkeit und des Antisemitismus, den Schutz der Rechte der Angehörigen von Minderheiten sowie die Gleichstellung der Geschlechter als wesentliche Elemente für den Schutz der Grundrechte fortsetzen.

Mit dem Ziel, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung weltweit zu bekämpfen, ar­beitet die EU außerdem eng mit allen relevanten internationalen Akteuren in allen relevanten inter­nationalen Foren zusammen, wobei insbesondere die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisa­tionen, der Europarat, die OSZE, der Hohe Kommissar für Menschenrechte und die einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft zu nennen sind.

In diesem Zusammenhang tritt die EU weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass die Ziele, die auf der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusam­menhängende Intoleranz in Durban (Südafrika) im Jahr 2001 festgelegt wurden, erreicht werden. Die EU betont, dass eine einvernehmliche Einigung über die Durban-Folgemaßnahmen erzielt wer­den muss und dass diese Maßnahmen als gemeinsame Anstrengung der internationalen Gemein­schaft durchgeführt werden müssen.

Internationale Menschenrechtsstandards für Nichtdiskriminierung unterstützen den Kampf gegen Rassismus. Die EU appelliert erneut an alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, vorrangig das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung als zentrales internationales Rechtsinstrument in dieser Hinsicht zu unterzeichnen, zu ratifizieren und anzu­wenden.

Auf europäischer Ebene engagiert sich der Europarat seit langem für den Kampf gegen Rassismus. Für die praktische Arbeit, einschließlich der Annahme politischer Empfehlungen für die Regierun­gen der Mitgliedstaaten, hat er die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) gegründet. Das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet alle Formen der Diskriminierung durch hoheitliche Akte. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen. Seit 2006 hilft das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität, die Verbreitung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit über Computer­systeme einzudämmen.

Die EU unterstützt auch die anhaltenden Bemühungen der OSZE zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, darunter die Arbeiten der drei Sonderbeauftragten, die 2004 ernannt wurden, um für mehr Toleranz zu werben und Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Dis­kriminierung in den teilnehmenden Staaten zu bekämpfen. Die EU hält die Umsetzung der kürzlich geschaffenen OSZE-Standards in diesem Bereich für eine wichtige Maßnahme im Kampf für Ge­danken , Gewissens , Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie gegen jegliches Auftreten von Hass und Intoleranz.

Die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bleibt eine globale Herausforderung und erfordert eine ebenso globale Antwort. Die EU fordert alle Staaten nachdrücklich auf, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wirksame Maßnahmen in dieser Hinsicht zu ergreifen, und bestätigt, dass sie bereit ist, mit allen Ländern zusammenzuarbeiten, um Rassismus, Fremden­feindlichkeit, Diskriminierung und damit zusammenhängenden Formen der Intoleranz entgegenzu­treten, wo immer sie auftreten.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehe­malige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungs­prozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechten­stein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 22.03.2007