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GASP Erklärungen

16.03.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zum ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen in Mauretanien

Die Europäische Union begrüßt, dass der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahlen am 11. März 2007 insgesamt friedlich verlaufen ist. Die Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union hatte das Privileg, den ersten Wahlgang dieser für die Rückkehr zu einer demokratischen Regierung im Land so entscheidenden Wahlen aus nächster Nähe zu verfolgen.

Die Europäische Union beglückwünscht die Regierung dazu, dass sie die Bedingungen dafür geschaffen hat, dass die Mauretanier den Präsidenten der Republik unter verschiedenen Bewerbern in aller Freiheit und ohne Zwang und Druck wählen konnten. Die relativ hohe Wahlbeteiligung ist ein Zeichen für den festen Willen der Mauretanier, eine neue Seite in der Geschichte ihres Landes aufzuschlagen und dabei mitzuwirken, die Demokratie dauerhaft und fest in Mauretanien zu verankern.

Die Europäische Union nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Regierung ihrer Verpflichtung, sich während der Wahlkampagne und des ersten Wahlgangs neutral zu verhalten, nachgekommen ist. Die technische Organisation der Wahlen war trotz der besonderen und oft schwierigen Verhältnisse im Land zufrieden stellend.

Die Europäische Union hofft, dass der für den 25. März 2007 anberaumte zweite Wahlgang der Präsidentschaftswahlen friedlich, ruhig und entsprechend den Verpflichtungen der mauretanischen Regierung unter strikter Einhaltung der Transparenz und Neutralität verlaufen wird.

Die Europäische Union stellt fest, dass die Transparenz der Wahlen unter anderem durch die Präsenz einer Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union verstärkt wurde, deren vorläufige Erklärung am 14. März 2007 veröffentlicht wurde.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 



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Datum: 17.03.2007