Die Europäische Union begrüßt die am 26. Februar erfolgte Ernennung von Lansana Kouyaté zum Premierminister. Diese Ernennung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bildung einer Regierung, die von einem breiten Konsens getragen wird, sowie bei der Umsetzung des Abkommens, das zwischen der Regierung und den Gewerkschaften unterzeichnet wurde. Die Europäische Union wünscht, daß dem Premierminister die in diesem Abkommen vorgesehenen und zur Erfüllung seines Auftrags erforderlichen erweiterten Exekutivbefugnisse übertragen werden. Sie hat zudem mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß sich die Nationalversammlung einhellig dafür ausgesprochen hat, den Belagerungszustand nicht zu verlängern.
Diese Fortschritte, die dem Abbau der Spannungen den Weg bereitet haben, sind in erster Linie der Vermittlung der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) zu verdanken. Die Europäische Union begrüßt insbesondere das Engagement des früheren Staatschefs Nigerias, Herrn Babangida, und des Präsidenten der ECOWAS-Kommission, Dr. Ibn Chambas.
Die Europäische Union möchte auch der guineischen Zivilgesellschaft und den Gewerkschaften, deren konstruktive Haltung einen einvernehmlichen Ausweg aus der Krise ermöglicht hat, ihre Glückwünsche aussprechen.
Die Europäische Union bestärkt alle Parteien in Guinea darin, den aufgenommenen Dialog fortzusetzen und die vom neuen Premierminister im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau ihres Landes getroffenen Maßnahmen zu unterstützen.
Die Europäische Union bedauert, wie bereits von ihr bekundet, zutiefst die Verluste von Menschenleben in den vergangenen Wochen und ruft die neue Regierung auf, die Gewaltakte vollständig aufzuklären, damit die Schuldigen nicht ungestraft bleiben. Sie fordert die neue Regierung außerdem dazu auf, dringend Wirtschafts- und Sozialreformen durchzuführen und die Verbesserung der Menschenrechtslage und des Rechtsstaats im Lande zu einem vorrangigen Anliegen zu machen.
Die Europäische Union möchte im Rahmen der Konsultationen, die auf der Grundlage des Cotonou-Abkommens seit 2004 geführt werden, mit der neuen Führung Guineas wieder einen konstruktiven Dialog insbesondere über die letztgenannten Aspekte aufnehmen.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.