Die EU begrüßt die Tatsache, dass im Anschluss an die Annahme der Resolution 1593 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. März 2005 eine unabhängige Untersuchung in Darfur durchgeführt wurde, auf deren Grundlage die Prüfung der Situation in Darfur an den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs verwiesen wurde.
Die EU ruft alle beteiligten Parteien, insbesondere die Regierung des Sudan auf, ohne Einschränkung mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und jeglichen Beschlüssen der Vorverfahrenskammer Folge zu leisten.
Die EU bekräftigt den Gemeinsamen Standpunkt vom 16. Juni 2003, in dem der Rat festhält, dass der Internationale Strafgerichtshof ein wichtiges Mittel zur Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte darstellt, das somit zur Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit sowie zur Wahrung des Friedens und zur Stärkung der internationalen Sicherheit beiträgt.
Die EU weist auf das im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs enthaltene grundlegende Prinzip hin, wonach die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht unbestraft bleiben dürfen. Ein Ende der Straflosigkeit für Personen, die diese Verbrechen begehen, wird zur Verhütung solcher Verbrechen beitragen.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien1 und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.