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GASP Erklärungen

01.03.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zu den Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs bezüglich Darfur

Am 27. Februar 2007 hat der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag bei der Vorverfahrenskammer die Ausstellung von Vorladungen gegen Ahmad Muhammad Harun, den ehemaligen Staatssekretär im Ministerium für Inneres der Regierung des Sudan, und gegen Ali Kushayb, einen Milizenführer, beantragt. Der Ankläger ist nach Abschluss der erforderlichen Er­mittlungen zu dem Schluss gekommen, dass hinreichend Grund zu der Annahme besteht, dass diese beiden Männer die strafrechtliche Verantwortung für 51 behauptete Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit und Kriegs­verbrechen, darunter Verfolgung, Folter, Mord und Vergewaltigung, tragen, die in den Jahren 2003 und 2004 in Darfur verübt wurden.

Die EU begrüßt die Tatsache, dass im Anschluss an die Annahme der Resolution 1593 des Sicher­heitsrates der Vereinten Nationen vom 31. März 2005 eine unabhängige Untersuchung in Darfur durchgeführt wurde, auf deren Grundlage die Prüfung der Situation in Darfur an den Ankläger des In­ternationalen Strafgerichtshofs verwiesen wurde.

Die EU ruft alle beteiligten Parteien, insbesondere die Regierung des Sudan auf, ohne Einschrän­kung mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und jeglichen Beschlüssen der Vorverfahrenskammer Folge zu leisten.

Die EU bekräftigt den Gemeinsamen Standpunkt vom 16. Juni 2003, in dem der Rat festhält, dass der Internationale Strafgerichtshof ein wichtiges Mittel zur Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte darstellt, das somit zur Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit sowie zur Wahrung des Friedens und zur Stärkung der internationalen Sicherheit beiträgt.

Die EU weist auf das im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs enthaltene grund­legende Prinzip hin, wonach die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht unbestraft bleiben dürfen. Ein Ende der Straflosigkeit für Personen, die diese Verbrechen begehen, wird zur Verhütung solcher Verbrechen beitragen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien1 und ehe­malige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungs­prozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechten­stein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.



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Datum: 02.03.2007