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GASP Erklärungen

28.06.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zum 10. Jahrestag der Gründung der Sonderverwaltungsregion Hongkong

Die Europäische Union spricht der Sonderverwaltungsregion Hongkong ihre Glückwünsche zum 10. Jahrestag ihrer Gründung aus. Der Grundsatz "Ein Land – zwei Systeme" hat sich in der Praxis allgemein bewährt, und Hongkong erweist sich weiterhin als erfolgreich.

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Sonderverwaltungsregion Hongkong haben sich seit der Rückkehr Hongkongs unter die Souveränität Chinas im Jahr 1997 in allen Bereichen positiv entwickelt. Die zwischenmenschlichen Kontakte wurden dadurch unterstützt, dass den Bewohnern Hongkongs die visumfreie Einreise in die EU gewährt wurde. Darüber hinaus hat auch das 1999 geschlossene Abkommen der EU mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong über die Zusammenarbeit im Zollwesen einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Wirtschaft in der Sonderverwaltungsregion Hongkong geleistet.

Die Europäische Union ist der Auffassung, dass die Anwendung des Grundsatzes "Ein Land – zwei Systeme" im Einklang mit der gemeinsamen britisch-chinesischen Erklärung von 1984 den Fortbestand von Stabilität und Wohlstand in Hongkong gewährleistet hat.

Die Europäische Union unterstützt darüber hinaus die Achtung der Menschenrechte und der individuellen Freiheiten, wie sie in der gemeinsamen Erklärung formuliert und im Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Hongkong gewährleistet wurde, insbesondere was die Autonomie und die Unabhängigkeit der Exekutive, der Legislative und der Judikative der Sonderverwaltungsregion Hongkong betrifft.

Die Europäische Union vertraut darauf, dass die weit reichende Autonomie, die Hongkong in der gemeinsamen Erklärung zugesichert und im Grundgesetz verankert wurde, künftig beibehalten wird und dass bald beträchtliche Fortschritte auf dem Weg zum allgemeinen Wahlrecht erzielt werden.

Die Europäische Union wird mit dem Ziel, auch weiterhin einen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Hongkongs zu leisten, ihre Zusammenarbeit und ihren Dialog mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong weiter ausbauen und vertiefen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien*  und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 29.06.2007