Anlässlich des zwölften Jahrestags des Inkrafttretens des Internationalen Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und des zehnten Internationalen Tages der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern (26. Juni) unterstreicht die EU, dass sie der weltweiten Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie der vollständigen Rehabilitation von Folteropfern vorrangige Bedeutung beimisst.
Die EU ist fest davon überzeugt, dass das absolute Verbot von Folter einen der Eckpfeiler des Rahmens zum Schutz der universellen Menschenrechte bildet, und weist darauf hin, dass außergewöhnliche Umstände, seien es Krieg, Terrorakte, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, nicht als Rechtfertigung für Folter oder andere Formen von Misshandlung geltend gemacht werden können. Alle Staaten haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Menschen nicht der Gefahr einer solchen Behandlung ausgesetzt werden. Sie müssen allen Berichten über Folter und Misshandlungen durch unabhängige und wirksame Ermittlungen nachgehen, Wiedergutmachung für die Opfer leisten, die Täter strafrechtlich verfolgen und sicherstellen, dass es nicht zu derartigen Verbrechen kommt. Die EU weist erneut darauf hin, dass sie alle Maßnahmen verurteilt, durch die Folter und Misshandlung legalisiert oder zugelassen werden, und fordert alle Staaten auf, das Grundrecht auf Freiheit von Folter konsequent zu bewahren.
Die EU fordert die Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, dringend dazu auf, dem Internationalen Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unverzüglich beizutreten. Mit diesem Übereinkommen verfügt die internationale Gemeinschaft über ein Instrument für globale Maßnahmen zum Schutz vor Folter. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, die Folter als Straftatbestand in ihr einzelstaatliches Recht aufzunehmen und angemessene Strafen hierfür vorzusehen. Darüber hinaus legt das Übereinkommen fest, dass die Unterzeichnerstaaten zeitgerecht vollständige Berichte vorzulegen haben und der Informationsaustausch zwischen Einzelpersonen sowie zwischen Staaten überprüft werden kann, um die Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene zu überwachen. Die EU begrüßt, dass das Übereinkommen im vergangenen Jahr von Andorra, Montenegro und San Marino ratifiziert wurde.
Ferner hat die EU das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) im Jahr 2006 nachdrücklich begrüßt. Durch das Protokoll wird ein System von Inspektionen durch unabhängige internationale Institutionen eingeführt und so der internationale Rahmen zum Vorgehen gegen Folter gestärkt. Offenheit und Transparenz sind wesentliche Faktoren bei der Bekämpfung von Folter. Wie vom VN-Sonderberichterstatter über Folter wiederholt ausgeführt wurde, gehören Inspektionen von Haftanstalten zu den effektivsten Präventivmaßnahmen gegen Folter. Die Schaffung unabhängiger nationaler und internationaler Überwachungssysteme im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter dürfte maßgeblich zu den Bemühungen um Ausmerzung der barbarischen Praxis der Folter beitragen. Die EU ruft daher alle Staaten dringend dazu auf, die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter mit Vorrang zu prüfen. Die EU ist erfreut, dass Armenien, Benin, Brasilien, Kambodscha, Liechtenstein, die Republik Moldau, Neuseeland, Peru, Senegal, Serbien und die Ukraine das Fakultativprotokoll im letzten Jahr ratifiziert haben.
Die EU unterstützt ausdrücklich die führende Rolle der Vereinten Nationen bei der Bekämpfung von Folter und der Unterstützung von Folteropfern weltweit, insbesondere die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters über Folter, des VN-Ausschusses gegen Folter, des neu geschaffenen Unterausschusses zur Verhinderung von Folter, des freiwilligen Fonds der VN für Opfer der Folter sowie des Amtes des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte (OHCHR). Ferner spricht die EU den regionalen Überwachungsorganen, einschließlich des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter (CPT), ihre Anerkennung für die von ihnen geleisteten wertvollen Beiträge aus. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass alle Staaten nach Treu und Glauben mit dem VN-Sonderberichterstatter und den anderen internationalen Überwachungsmechanismen zusammenarbeiten.
Ergänzt wird die tägliche Arbeit dieser Gremien durch die Maßnahmen einer Vielzahl von Akteuren aus der Zivilgesellschaft, die sich unermüdlich dafür einsetzen, die Öffentlichkeit für das Thema Folter, einschließlich der Verhütung von Folter und der Rehabilitation von Folteropfern, zu sensibilisieren. Die EU ergreift die Gelegenheit, um das anhaltende Engagement der vielen NRO und Einzelpersonen zu würdigen, die sich mit Entschlossenheit und Umsicht für die Verhinderung von Folter und eine Milderung der Leiden der Opfer einsetzen. Ferner begrüßt die EU die zentrale Rolle, die die Rehabilitationszentren für Folteropfer in aller Welt spielen. Die EU ist entschlossen, weiterhin eine führende Rolle einzunehmen, wenn es darum geht, die Aktivitäten der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Folter weltweit zu unterstützen, und weist darauf hin, dass die Verhütung von Folter und die Rehabilitation von Folteropfern nach wie vor wichtige Prioritäten für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte sind.
Die EU ist entschlossen, ihre Anstrengungen, insbesondere die von ihr im Rahmen der EU-Leitlinien betreffend Folter ergriffenen politischen, diplomatischen und finanziellen Initiativen, zu verstärken. Die EU ist bereit, gemeinsam mit allen interessierten Partnern auf das Ziel der Schaffung einer Welt ohne Folter hinzuarbeiten.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.