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GASP Erklärungen

21.06.2007

Menschenrechtsrat – Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zu den Ergebnissen der Verhandlungen über die institutionelle Ausgestaltung dieses Organs

Die Europäische Union begrüßt, dass am 19. Juni in Genf Einvernehmen über die institutionelle Ausgestaltung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen erzielt worden ist. In den zurückliegenden 12 Monaten hat sich die EU äußerst aktiv an den Verhandlungen beteiligt und sich unablässig für einen starken Rat eingesetzt, der ein Hauptorgan des VN-Systems zum Schutz der Menschenrechte bilden soll. Obwohl sich die EU nicht mit allen ihren Forderungen durchsetzen konnte, hat sie sich in der Ein­sicht, dass ein Kompromiss notwendig ist, dieser Einigung angeschlossen.

Die EU hofft, dass der Rat mit dem vereinbarten Bündel von neuen und geänderten Mechanismen nunmehr über die Instrumente verfügt, die er benötigt, um das Mandat, das ihm mit der Resolution 60/251 der VN-Generalversammlung erteilt wurde, effizient und glaubhaft wahr­nehmen zu können. Sie möchte dem Präsidenten des Rates, Herrn Botschafter de Alba, ihren besonderen Dank und ihre Anerkennung dafür aussprechen, dass er den Menschenrechtsrat zu dieser Einigung geführt hat.

Die Europäische Union begrüßt, dass ein Mechanismus für eine allgemeine regelmäßige Über­prüfung eingeführt wurde, der sicherstellt, dass für alle VN-Mitgliedstaaten unterschiedslos, nach denselben Kriterien und – außer in der Ergebnisphase – ohne Berücksichtigung des Entwicklungs­stands regelmäßig eine Menschenrechtsbilanz erstellt wird. Da der Rat darüber hinaus das ganze Jahr über zusammentreten kann, weiterhin länderbezogene Mandate geschaffen werden können, es einen Tagesordnungspunkt zur Behandlung von Menschenrechtssituationen gibt und zudem Sondersitzungen einberufen werden können, sollte er in der Lage sein, schwere Menschenrechtsverletzungen, wo und wann auch immer sie verübt werden, rasch anzusprechen.

Obwohl die Europäische Union über die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten nach wie vor äußerst besorgt ist, hätte diese Frage aus ihrer Sicht in der Tagesordnung nicht eigens herausgestellt werden sollen.

Des Weiteren begrüßt die EU, dass alle thematischen Mandate und die meisten länderbezogenen Mandate der früheren Menschenrechtskommission aufrechterhalten werden konnten. Allerdings hätte sie es lieber gesehen, wenn auch die Mandate in Bezug zu Belarus und Kuba verlängert worden wären, da diese sich auf Situationen beziehen, die bereits seit Langem Anlass zur Sorge geben. Die EU hat einen "Verhaltenskodex" für Sonderverfahren zwar nicht für erforderlich gehalten, be­trachtet dieses Dokument jedoch als letzten Schritt, um Leitlinien für die Arbeit der Mandatsträger vorzugeben, wobei sichergestellt wird, dass die Staaten mit diesen Mechanismen uneinge­schränkt zusammenarbeiten und die Unabhängigkeit und die Integrität der Mandatsträger voll respektiert wird. In diesem Zusammenhang ist die EU der Auffassung, dass die Zustimmung des Rates zur Festlegung von Sonderverfahren nicht die Wahl von Mandatsträgern impliziert.

Die Europäische Union ist erfreut darüber, dass sowohl für den Beratenden Ausschuss des Menschenrechtsrates als auch für das Beschwerdeverfahren verbesserte Modalitäten vereinbart werden konnten.

Mit der Annahme des vom Präsidenten vorgeschlagenen Pakets ist die Aufbauphase abgeschlossen. Nach Einschätzung der EU besteht aufgrund dieser Ergebnisse die Aussicht, dass sich der Men­schenrechtsrat – wie mit der Resolution 60/251 beabsichtigt – zu einem glaubhaften und effizienten Gremium für den weltweiten Schutz der Menschenrechte entwickelt. Es obliegt nun den Mit­gliedern des Rates sowie allen anderen Staaten und Akteuren, auf die Verwirklichung dieses Ziels hinzuarbeiten. Die EU verleiht erneut ihrer Über­zeugung Ausdruck, dass die Menschenrechte all­gemein gültig, miteinander verknüpft und unteilbar sind, und fordert alle Staaten auf, uneinge­schränkt mit den Mechanismen des Menschenrechtsrates zusammenzuarbeiten.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehe­malige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungs­prozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 22.06.2007