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GASP Erklärungen

19.01.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zum Freispruch von fünf Angeklagten in Burundi

Die Europäische Union, die ihre Besorgnis bereits nach der Verhaftung der Angeklagten zum Aus­druck gebracht hatte, nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die der angeblichen Vorbereitung eines Staatsstreichs in Burundi beschuldigten Persönlichkeiten freigesprochen und aus der Haft ent­lassen worden sind. Sie begrüßt ferner die vor kurzem erfolgte Freilassung der Journalisten und in der Zivilgesellschaft engagierten Personen. Diese Freilassungen tragen zu einem positiven Klima bei, das den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen stärkt.

Die Europäische Union hofft, dass diese Maßnahmen einen ermutigenden Schritt auf dem Weg zu einer Demokratie darstellen, in der die Meinungsfreiheit gewahrt wird.

Die Europäische Union unterstreicht, dass die Achtung der uns gemeinsamen demokratischen Werte das Fundament der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Burundi bildet.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehe­malige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungs­prozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechten­stein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 03.02.2007