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GASP Erklärungen

31.01.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU anlässlich des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe , 1.-3. Februar Paris

Aus Anlass des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe bekräftigt die EU ihr langjähriges aktives Eintreten gegen die Todesstrafe.
Die EU kämpft weltweit an vorderster Front gegen die Todesstrafe und wird sich weiterhin in allen Fällen und unter allen Umständen gegen die Todesstrafe einsetzen, denn sie betrachtet die Todes­strafe als eine grausame und unmenschliche Strafe.
Überdies trägt die Todesstrafe nicht zur Abschreckung bei. Gerichtliche Fehlentscheidungen sind unumkehrbar, wenn ein Mensch durch diese Strafe auf grausame und unmenschliche Weise seines Rechts auf Leben beraubt wird. Die EU ist daher überzeugt, dass die Abschaffung der Todes­strafe dazu beiträgt, der Menschenwürde einen höheren Stellenwert zu verleihen und die Entwicklung der Menschenrechte voranzubringen.

Bei den weltweiten Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe sind in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt worden, und die Europäische Union stellt mit Genugtuung fest, dass diese positive Tendenz zu einer weltweiten Abschaffung weiter anhält.
Die Europäische Union konnte zuletzt die Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen und in Moldau im Jahr 2006 sowie die positiven Entwicklungen im Hinblick auf ihre vollständige Ab­schaffung in zahlreichen anderen Ländern begrüßen.

Trotz dieser Fortschritte ist der Kampf gegen die Todesstrafe bei weitem noch nicht gewonnen. Todesurteile und Hinrichtungen kommen in vielen Ländern immer noch allzu häufig vor, selbst dort, wo ein Rückgang zu verzeichnen ist. Die Europäische Union ist insbesondere besorgt über die anhaltende Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe, die in einigen Ländern geführt wird, in denen diese Strafe abgeschafft ist. Die EU findet es ferner zutiefst abscheulich, dass in einigen wenigen Ländern – unter eindeutigem Verstoß gegen ihre internationalen rechtlichen Verpflichtungen – Minderjährige noch zum Tode verurteilt und hingerichtet werden. Die Europäische Union ist weiterhin insbe­sondere besorgt über die Justizstandards, die bei der Verhängung der Todesstrafe zur Anwendung kommen.

Die Bekämpfung des Terrorismus darf nie als Begründung oder Rechtfertigung für die Einführung oder Wiedereinführung der Todesstrafe herangezogen werden. Der Terrorismus kann am wirksamsten durch die strikte Einhaltung des Völkerrechts und die Wahrung der Menschenrechte bekämpft werden.

Die Europäische Union wird weiterhin ihre bisherige Politik verfolgen, die auf den 1998 vom Rat der EU verabschiedeten Leitlinien betreffend die Todesstrafe basiert. Die Leitlinien haben es der EU ermöglicht, in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein mehrdimensionales Konzept zu erarbeiten. Daher wird die EU im Einklang mit ihren Leitlinien ihre Initiativen im Rahmen inter­nationaler Foren, einschließlich der Vereinten Nationen verstärken. Die EU wird dabei weiterhin Überlegungen anstellen, wie ihre Aktionen noch ausgebaut werden können.
In diesem Zusammenhang erinnert die EU an die Erklärung zur Todesstrafe, die am 19. Dezember 2006 auf Initiative der EU in der Generalversammlung der Vereinten Nationen abge­geben und von 85 Staaten aus allen geografischen Gruppen unterzeichnet wurde.

Die Ablehnung der Todesstrafe definiert sich nicht durch regionale oder kulturelle Grenzen; sie ist vielmehr im weltweiten Eintreten für die Menschenrechte und die Würde des Menschen begründet.

Die Europäische Union appelliert daher an die Regierungen aller Länder, die noch an der Todes­strafe festhalten, unter allen Umständen auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Die EU fordert die betreffenden Regierungen auf, als ersten Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehe­malige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungs­prozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island , Liechten­stein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

*           Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 03.02.2007