Die EU begrüßt die Einigung über die Modalitäten der bevorstehenden Kommunalwahlen, die die politischen Parteien am 12. Januar auf dem Konsenswege erzielt haben, sowie die anschließende Annahme der Verfassungs- und Wahlrechtsänderungen durch das albanische Parlament vom 13. Januar. Die EU beglückwünscht Präsident Moisiu zu seiner entscheidenden Rolle bei der Aushandlung der Einigung. Die EU betont, dass alle politischen Kräfte Albaniens diese Einigung nun umsetzen müssen, indem sie konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten und ohne weitere Verzögerung die Wahlvorbereitungen fortsetzen. Die EU erinnert daran, dass die Abhaltung freier und fairer Wahlen eine entscheidende Voraussetzung für engere Beziehungen zur EU darstellt.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.