Auseinandersetzungen über Energiefragen sollten grundsätzlich in einem geordneten, nicht-konfrontativen Verfahren gelöst werden, etwa durch ein Schiedsverfahren. Das Instrumentarium dazu ist in der Energiecharta vorhanden.
Unabhängig von den Differenzen zwischen beiden Ländern dürfte auch die klare EU-Position zur raschen Wiederaufnahme der Lieferungen beigetragen haben.
Im übrigen erwarten wir in Zukunft frühzeitige Konsultationen, wenn noch einmal Schwierigkeiten auftreten sollten.
Die Energiebeziehungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit ihren Nachbarn müssen berechenbar und verlässlich bleiben. Dazu gehört, dass die bestehenden Lieferverpflichtungen eingehalten werden.
Die EU wird den bilateralen Energie-Dialog mit Russland auf der Grundlage von Verlässlichkeit und Partnerschaft intensivieren. Die anstehende Neuverhandlung eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens bietet hierfür den zu nutzenden Rahmen.