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GASP Erklärungen

26.02.2007

Erklärung der Präsidentschaft der EU zum Urteil des Internationalen Gerichtshofes

Am 26. Februar 2007 hat der Internationale Gerichtshof sein Urteil im Verfahren zur Anwendbarkeit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro) verkündet.

Aus diesem Anlass ruft die Präsidentschaft Belgrad dazu auf, das heutige Urteil als eine weitere Gelegenheit zur Distanzierung von den Verbrechen der Milosevic-Herrschaft zu nutzen, die im Namen der früheren Bundesrepublik Jugoslawien begangen wurden.

Die Präsidentschaft ruft alle Seiten dazu auf, das Urteil zu respektieren. Sie hofft, dass dieses Urteil dazu beitragen wird, ein schmerzliches Kapitel in der Geschichte der Region zu schließen.

Die Präsidentschaft hofft, dass die demokratischen Kräfte in Serbien, die bei den Parlamentswahlen eine beeindruckende Mehrheit gewonnen haben, möglichst bald eine reformorientierte Regierung bilden werden, die die Vergangenheit überwindet.



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Datum: 27.02.2007