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GASP Erklärungen

19.02.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zur Lage auf den Komoren

Die Europäische Union ist beunruhigt über die jüngsten politischen Spannungen zwischen der Union der Komoren und den autonomen Inseln, aus denen sie sich zusammensetzt. Diese Spannungen, deren Ursache Meinungsverschiedenheiten in der Frage der Anwendung der verfassungsausführenden Gesetze über die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Inseln sind, stören das Funktionieren des Staates und schwächen die neuen, aus dem Prozess von Fomboni hervorgegangenen Institutionen.

Die Europäische Union unterstützt die Demarchen, die die auf den Komoren vertretene internationale Gemeinschaft unternommen hat, um den Behörden der Union und der autonomen Inseln zu helfen, ihre Gespräche wieder aufzunehmen und im Wege des Dialogs im Interesse der nationalen Einheit zu einer Einigung zu gelangen.

Sie ruft die verschiedenen komorischen Parteien auf, ihre Meinungsverschiedenheiten über die Fragen der Aufteilung der Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit, im Rahmen der Verfassung und der auf diese gestützten verfassungsausführenden Gesetze zu lösen. Sie begrüßt, dass alle betroffenen Parteien dank der vor kurzem entsandten Mission der Afrikanischen Union unter Leitung von Herrn Francisco Madeira den Dialog wieder aufgenommen und beschlossen haben, auch die Arbeiten zur genauen Abgrenzung der Zuständigkeiten, insbesondere in Fragen der inneren Sicherheit, wieder aufzunehmen.

Die Europäische Union ruft die komorischen Behörden auf, ihre Anstrengungen den Vorbereitungen für die Wahlen der Präsidenten der autonomen Inseln zu widmen, die nach Ablauf der jeweiligen Mandate in der Zeit zwischen März und April 2007 vorgesehen sind, und bekundet ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit in Verbindung mit den anderen Partnern der internationalen Gemeinschaft vor Ort in Moroni, um zur ordnungsgemäßen Abwicklung dieser Wahlen beizutragen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 



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Datum: 20.02.2007