Die Europäische Union begrüßt die Tatsache, dass die Königlich Thailändische Regierung die Vorbereitungen für die für den 30. Januar 2007 vorgesehene Zwangsdeportation einer Gruppe von 153 Hmong in die Demokratische Volksrepublik Laos eingestellt hat. Die meisten der Betroffenen haben den Flüchtlingsstatus nach den UNHCR-Verfahren.
Die Europäische Union betont, dass sich vor dem 30. Januar 2007 mehrere Drittstaaten bereit erklärt hatten, die 153 Hmong zur Neuansiedlung aufzunehmen. Sie ist der Auffassung, dass die Deportation anerkannter Flüchtlinge einen klaren Verstoß gegen den international akzeptierten Grundsatz des Verbots der Aus-oder Zurückweisung darstellt, und ruft die Königlich Thailändische Regierung dazu auf, mit dem UNHCR und den Ländern, die bereit sind, Hmong zur Neuansiedlung aufzunehmen, zusammen zu arbeiten, damit eine humanitäre Lösung für das Problem gefunden wird.
Die Europäische Union erkennt die schwierige Lage an, in der sich das Königreich Thailand aufgrund der hohen Zahl von Flüchtlingen auf seinem Hoheitsgebiet befindet. Sie erinnert daran, dass die Königlich Thailändische Regierung mehrfach erklärt hat, sie sei entschlossen, das Problem der in Thailand lebenden Flüchtlinge in Einklang mit den humanitären Grundsätzen zu behandeln. Die Europäische Union bestärkt die Königlich Thailändische Regierung darin, nicht von diesen Grundsätzen abzurücken. Sie fordert die Königlich Thailändische Regierung in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die in Nong Khai und anderenorts festgehaltenen Hmong-Flüchtlinge und diejenigen, die in dem provisorischen Flüchtlingslager von Ban Huay Nam Khao in der Nähe von Petchabun leben, im Einklang mit diesen Grundsätzen zu behandeln.