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GASP Erklärungen

12.04.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zur ersten Runde der Präsidentschaftswahlen in Timor-Leste

Die EU beglückwünscht die Bevölkerung von Timor-Leste, die ihr Eintreten für Demokratie und Frieden dadurch unter Beweis gestellt hat, dass sie sich sehr zahlreich und weitgehend friedlich an den ersten Präsidentschaftswahlen seit Erlangung der Unabhängigkeit 2002 beteiligt hat. Die EU betrachtet diese Wahlen als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem funktionierenden Staatswesen und zum Wiederaufbau stabiler demokratischer Strukturen und verantwortlicher demokratischer Institutionen.

Die EU spricht den Behörden von Timor-Leste und insbesondere dem Technischen Sekretariat für Wahlabwicklung und der Nationalen Wahlkommission ihre Anerkennung dafür aus, dass sie den Urnengang trotz der erschwerten Rahmenbedingungen und logistischen Herausforderungen erstmals unter eigener Verantwortung reibungslos und effizient abgewickelt haben.

Die EU ruft alle politischen Kräfte auf, das Ergebnis der Wahlen, einschließlich der anstehenden Stichwahl, zu akzeptieren und die Grundsätze der Gewaltlosigkeit und Rechtskonformität zu wahren, damit sichergestellt ist, dass die Wahlen eine einigende Wirkung entfalten und dazu beitragen, das Volk von Timor-Leste zusammenzuführen.

Die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission halten sich nach wie vor uneingeschränkt bereit, Timor-Leste bei der Abwicklung der diesjährigen Wahlen zu unterstützen, und sie werden auch die kommenden Wahlen beobachten.

Die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission bekräftigen, dass sie Timor-Leste bei der Bewältigung der Herausforderungen unterstützen werden, die der Wiederaufbau des Sicherheitssektors, die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und die weitere sozio-ökonomische Entwicklung der Bevölkerung von Timor-Leste darstellen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien  und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.


* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 16.04.2007