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GASP Erklärungen

03.04.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zur Verfassungsreform in Ägypten

Die EU hat den Prozess der Verfassungsreform in Ägypten, der am 26. März 2007 mit einer Volksfragung abgeschlossen wurde, aktiv verfolgt.

Die EU stellt fest, dass diese Volksbefragung schon wenige Tage nach der Zustimmung durch das Parlament stattgefunden hat und somit wenig Zeit für eine öffentliche Debatte blieb.

Die EU ruft zu Reformen auf, die eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung in den politischen Prozess bewirken.

Die EU wird die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Antiterrorgesetz sehr aufmerksam verfolgen und erwartet, dass jedwede neue Gesetzgebung an internationalen Standards ausgerichtet wird.

Die gemeinsamen Prioritäten der EU und Ägyptens, die in dem unlängst angenommen Aktionsplan EU-Ägypten dargelegt sind, stellen die Kernelemente der Beziehungen zwischen den beiden Seiten dar. Die EU ist entschlossen, gemeinsam mit Ägypten auf deren vollständige Umsetzung hinzuarbeiten. Die EU bekräftigt ihre Bereitschaft, durch Unterstützung und technische Hilfe nach den Vorgaben des Aktionsplans EU-Ägypten zum Reformprozess in Ägypten beizutragen.

 

Die Bewerberländer, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

 

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 



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Datum: 04.04.2007