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GASP Erklärungen

02.04.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zur Lage in der Republik Guinea

Die Europäische Union begrüßt die Bildung einer neuen Regierung des breiten Konsenses in Guinea am 28. März 2007 durch Premierminister Lansana Kouyaté, die auf eingehende Konsultationen mit allen politischen Akteuren, den Gewerk­schaften und der Zivilgesellschaft gefolgt ist. Dieser neue Fortschritt bei der Lösung der Krise wurde einmal mehr durch die Vermittlung der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) begünstigt, die durch den früheren Staatschef Nigerias, Herrn Babangida, und den Präsidenten der Kommission der ECOWAS, Dr. Ibn Chambas, vertreten wurde.

Die Europäische Union bestärkt die neue Regierung darin, sich intensiv um den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau des Landes sowie um die Verbesserung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit zu bemühen. Sie ruft die tragenden Kräfte der Gesellschaft Guineas auf, sich den diesen Zwecken dienenden Bemühungen anzuschließen. Sie fordert die neue Regierung ferner auf, die Gewaltakte, die zahlreiche Menschenleben gekostet haben, vollständig aufzuklären, damit die Schuldigen nicht ungestraft bleiben.

Die Europäische Union möchte den Dialog mit der neuen Regierung wieder aufnehmen; sie beabsichtigt daher, im Mai eine Follow-up-Mission zu Konsultationen gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens nach Guinea zu entsenden.

 

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehe­malige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 03.04.2007