Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Er vertritt das Land nach außen und ernennt die Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. Er entlässt die Regierung und darf, wie im Sommer 2005 geschehen, das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen. Ein Vetorecht, wie es der US-amerikanische Präsident oder andere Staatspräsidenten gegen Gesetzesbeschlüsse der parlamentarischen Körperschaften besitzen, gesteht das Grundgesetz dem Bundespräsidenten nicht zu. Der Bundespräsident bestätigt zwar die parlamentarischen Beschlüsse und die Personalvorschläge der Regierung. Aber er prüft nur ihr korrektes Zustandekommen nach den Vorschriften des Grundgesetzes.
Der Bundespräsident übt sein Amt über eine Periode von fünf Jahren aus; er kann für eine weitere Periode wieder gewählt werden. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.
(Copyright: Tatsachen über Deutschland, 2005)