In Deutschland wird nach einer leicht modifizierten personalisierten Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten einer Partei im Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Grundlage für die Anzahl der Mandate im Bundestag sind die gültigen Zweitstimme
Das deutsche Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei sehr schwierig, allein die Regierung zu bilden. Diese Möglichkeit ergab sich in 56 Jahren erst einmal. Das Parteienbündnis ist der Regelfall. Damit die Wähler wissen, mit welchem Partner die von ihnen gewählte Partei zu regieren gedenkt, beschließen die Parteien Koalitionsaussagen, bevor sie in den Wahlkampf ziehen. Mit der Wahl einer Partei drückt der Bürger also zum einen die Präferenz für ein Parteienbündnis aus, zum anderen bestimmt er damit das Kräfteverhältnis der erwünschten künftigen Regierungspartner.
Die politischen Parteien haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Aufstellung von Kandidaten für politische Funktionen und die Organisation von Wahlkämpfen gewinnen dadurch den Rang einer Verfassungsaufgabe. Aus diesem Grunde erhalten die Parteien vom Staat einen Ausgleich für die im Wahlkampf entstehenden Kosten. Die in Deutschland erstmals praktizierte Wahlkampfkostenerstattung ist heute in den meisten Demokratien gebräuchlich. Der Aufbau der politischen Parteien muss nach dem Grundgesetz demokratischen Grundsätzen folgen (Mitgliederdemokratie). Es wird von ihnen erwartet, dass sie sich zum demokratischen Staat bekennen.
(Copyright: Tatsachen über Deutschland, 2005)