Voraussetzungen dazu sind die folgenden:
1. Die Mitgliedschaft in der EU
2. Die Teilnahme am Wechselkursmechanismus
Das bedeutet: Eine mindestens zweijährige Bindung der Währung mit einem fixen Wechselkurs an den Euro.
Von den neuen EU-Mitgliedstaaten sind bisher Slowenien, Litauen, Estland (28. Juni 2004), Malta, Zypern und Lettland (2. Mai 2005) dem Wechselkursmechanismus beigetreten.
3. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien
Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank berichten dem Rat, ob ein Mitgliedstaat die Konvergenzkriterien erfüllt.
4. Einstimmige Entscheidung des Rats
In weiterer Folge entscheidet der Rat der Finanzminister nach Erörterung der Frage im Europäischen Rat, mit qualifizierter Mehrheit über die Einführung des Euro im betreffenden Mitgliedsstaat.
Nachdem diese Entscheidung getroffen wurde, legt der Rat in unwiderruflicher Form den Wechselkurs der betreffenden Landeswährung in Euro fest. Die Entscheidung über den Wechselkurs wird einstimmig von den Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, und dem betreffenden Mitgliedstaat getroffen.
Dreizehn der 25 EU-Mitgliedstaaten haben den Euro als gemeinsame europäische Währung. Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien haben zum 01. Januar 1999 den Euro eingeführt, zum 01. Januar.2001 folgte auch Griechenland. Slowenien ist als erster der neuen Mitgliedstaaten seit 01. Januar 2007 Euro-Land.