Die Europäische Union wird durch das Zusammenspiel einer Reihe von Organen und Einrichtungen tätig. Ihre jeweiligen Kompetenzen, Aufgabengebiete und Zusammensetzung sind in den EU-Verträgen festgelegt.
Neben den Organen und Einrichtungen gibt es auch Agenturen, die aufgrund spezifischer Rechtsakte geschaffen werden und genau definierte Aufgabenbereiche haben.
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