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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

SERVICE

Organe und Einrichtungen


Die Europäische Union wird durch das Zusammenspiel einer Reihe von Organen und Einrichtungen tätig. Ihre jeweiligen Kompetenzen, Aufgabengebiete und Zusammensetzung sind in den EU-Verträgen festgelegt.

Neben den Organen und Einrichtungen gibt es auch Agenturen, die aufgrund spezifischer Rechtsakte geschaffen werden und genau definierte Aufgabenbereiche haben.

Für eine genauere Beschreibung dieser Organe, Einrichtungen und Agenturen klicken Sie bitte hier:

 



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Datum: 29.12.2006