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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

SERVICE

Europäischer Rechnungshof

Zuständigkeiten

Der Rechnungshof prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet insbesondere über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten. Zu diesem Zweck kann er sowohl bei allen Gemeinschaftseinrichtungen als auch bei allen Empfängern von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten Prüfungen vornehmen.

Der Rechnungshof legt nach Abschluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresbericht vor, der die Ergebnisse seiner Prüfungen, seine Feststellungen sowie die Antworten der anderen Organe der Gemeinschaft enthält. Gestützt auf diesen Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs erstellt der Rat eine Empfehlung zur Entlastung der Kommission. Das europäische Parlament entscheidet dann abschließend über die Entlastung.

Zusammensetzung

Der Europäische Rechnungshof besteht aus 27 Mitgliedern (ein Mitglied je Mitgliedstaat), die in ihren Mitgliedstaaten bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Sie sind zu einer unabhängigen Amtsführung verpflichtet und werden vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten nach Anhörung des Europäischen Parlaments für sechs Jahre ernannt.

 

Europäischer Rechnungshof:

http://www.eca.eu.int



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Datum: 05.02.2007