
Der Rat ist vorwiegend Rechtsetzungsorgan, wobei er diese Funktion im Bereich der Europäischen Gemeinschaft (der 1. Säule des EU-Vertrages) in enger Verschränkung mit der Europäischen Kommission (KOM) und dem Europäischen Parlament (EP) ausübt: Die KOM hat ein Vorschlagsrecht, für das EP sind verschiedene Formen der Mitbeteiligung im Entscheidungsprozess vorgesehen.
In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (2. Säule) und in der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen (3. Säule) ist - dem zwischenstaatlichen Charakter der Zusammenarbeit in diesen Bereichen entsprechend - die Stellung des Rates als Rechtsetzungs- und Durchführungsorgan noch stärker. Die Kompetenzen der KOM und des EP sind hingegen weniger stark ausgeprägt.
Der Rat ist gemeinsam mit dem EP auch Haushaltsbehörde, er hat Exekutiv- und Kontrollbefugnisse insbesonders gegenüber der KOM und ist das wichtigste Organ für die Gestaltung der Außenbeziehungen der Europäischen Union: Es kommt ihm die grundsätzliche Zuständigkeit für den Abschluss von Abkommen mit dritten Staaten und internationalen Organisationen zu, und er entscheidet - nach Zustimmung des EP - über die Aufnahme neuer Mitglieder. Gemeinsam mit dem Europäischen Rat kommt ihm die maßgebliche Rolle bei der Gestaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu, sowie die Vertretung der EU in GASP-Angelegenheiten gegenüber Drittstaaten.
Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene, der befugt ist, für seine Regierung verbindlich zu verhandeln. Auch Staatssekretäre werden als Ratsmitglieder akzeptiert, bzw. bei bundesstaatlich organisierten Mitgliedstaaten auch Ländervertreter, sofern sie befugt sind, für den Gesamtstaat verbindlich zu handeln.
Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen, wobei der Ratsformation "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" gegenüber den anderen 8 Ratsformationen (z.B. Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr,. . .) eine koordinierende und impulsgebende Rolle zukommt.
Der Vorsitz im Rat wird von den Mitgliedstaaten turnusmäßig für jeweils 6 Monate wahrgenommen. Die Vorsitzführung erstreckt sich nicht nur auf den Rat in Zusammensetzung der verschiedenen Fachminister, sondern auch auf die den Rat unterstützenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen, sowie auf den Europäischen Rat. Neben der Vorsitzführung kommen dem Ratspräsidenten die Einberufung der Ratstagungen, die Aufstellung der Tagesordnungen, die Zeichnung von Rechtsakten, die Beziehungen zum Europäischen Parlament und die Vertretung des Rates nach außen zu.
Unterstützt wird der Rat von einem Generalsekretariat, das dem Generalsekretär und Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - derzeit ist dies Javier Solana - untersteht.
Die Arbeit des Rates wird vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der Mitgliedstaaten vorbereitet. Dieser wiederum wird von zahlreichen Arbeitsgruppen unterstützt, die mit Vertretern nationaler Regierungen besetzt sind.
Website des Rates: www.consilium.europa.eu