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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission (KOM) hat die Aufgabe, das Gemeinschaftsinteresse zu wahren und sowohl für die Einhaltung als auch für die notwendige Weiterentwicklung des EU-Rechts zu sorgen.

Zuständigkeiten

Die Bezeichnung als "Motor der Gemeinschaft" rührt von ihrer starken Stellung im Rechtsetzungsprozess her: Sie verfügt über das ausschließliche Vorschlagsrecht: daher kann der Rat im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (der 1. Säule des EU-Vertrages) generell nur auf Vorschlag der Kommission tätig werden, wobei er die Kommission aber auch zur Vorlage von Vorschlägen auffordern kann. Auch im weiteren Verlauf des Rechtsetzungsprozesses hat die Kommission wichtige Mitgestaltungsmöglichkeiten.

In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (2. Säule) und in der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen (3. Säule) teilt sich die Kommission das Initiativrecht mit den Mitgliedstaaten, und auch im weiteren Verlauf des Rechtsetzungsverfahrens ist hier ihre Stellung weniger stark ausgeprägt.

Als "Hüterin der Verträge" obliegt der Europäischen Kommission in der 1. Säule die Überwachung der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. So kann sie zum Beispiel die Mitgliedstaaten wegen Vertragsverletzung vor dem Europäischen Gerichtshof belangen.

Auf Gemeinschaftsebene ist die KOM die hauptsächlich für die Durchführung des Gemeinschaftsrechts zuständige Stelle und ist alleine verantwortlich für die Durchführung des Gemeinschaftsbudgets.

Zusammensetzung

Das Kommissionskollegium besteht aus 27 Mitgliedern (1 Kommissar pro Mitgliedstaat), die ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit von ihren Regierungen auszuüben haben und deren Amtzeit 5 Jahre beträgt. Das gesamte Kollegium muß sich einem Zustimmungsvotum durch das Europäische Parlament (EP) stellen, das das Kommissionskollegium auch durch ein Misstrauensvotum stürzen kann.

Dem Kommissionspräsidenten, der die Europäische Kommission nach außen vertritt, kommt besondere politische Bedeutung zu. Daher gehört er dem Europäischen Rat als gleichberechtigtes Mitglied an.

Von der Kommission als Kollegium ist der ihr unterstellte Verwaltungsapparat zu unterscheiden, der aus mehreren Generaldirektionen und Diensten besteht.

 

Links

KOM-Vertretung in Deutschland: http://ec.europa.eu/germany/

Europa-Portal: http://europa.eu/institutions/inst/comm/index_de.htm



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Datum: 05.02.2007