Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bietet der Wirtschaft und Gesellschaft Gelegenheit, ihre Vorstellungen in den Rechtsetzungsprozess der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einzubringen. Umgekehrt bietet er dem Rat und der Kommission dadurch einen direkten Zugang zu den verschiedenen Gruppen der organisierten Zivilgesellschaft, insbesondere der Vertreter der Erzeuger, der Landwirte, der Verkehrsunternehmer, der Arbeitnehmer, der Kaufleute und Handwerker, der freien Berufe, der Verbraucher und des Allgemeininteresses. Diese sind - einem Parlament vergleichbar - in Fraktionen organisiert, und zwar in 3 etwa gleich großen Gruppierungen der Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und verschiedener Interessen.
Der EWSA muss in gewissen vertraglich vorgesehenen Fällen von Rat beziehungsweise Kommission angehört werden (obligatorische Anhörung), und kann darüber hinaus in allen Fällen gehört werden, in denen sie es für zweckmäßig erachten (fakultative Anhörung). Er kann auch vom Europäischen Parlament gehört werden, und besitzt ein Selbstbefassungsrecht, das heißt, er kann auch von sich aus Stellungnahmen abgeben. Für die Hauptsachgebiete des EG-Vertrages wurden insgesamt 6 Fachgruppen innerhalb des EWSA gebildet, die Stellungnahmen und Informationsberichte ausarbeiten.
Der EWSA besteht derzeit aus 317 Mitgliedern, die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten auf 4 Jahre ernannt werden.