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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

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Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine politische Versammlung, die den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Gelegenheit bietet, ihre Vorstellungen in den Rechtsetzungsprozess der Europäischen Gemeinschaft einzubringen. Die Mitglieder des Ausschusses haben entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft, oder sind einer gewählten Versammlung gegenüber politisch verantwortlich. Die Mitglieder des AdR sind ebenso wie das Europäische Parlament nach ihrer politischen Ausrichtung in Fraktionen zusammengeschlossen.

Zuständigkeiten

Der AdR muss in gewissen vertraglich vorgesehenen Fällen, die die Regionen besonders berühren, von Rat beziehungsweise Kommission angehört werden (obligatorische Anhörung). Darüber hinaus kann er in weiteren Bereichen gehört werden, wenn besondere lokale oder regionale Auswirkungen zu erwarten sind, insbesondere in Fällen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit betreffen (fakultative Anhörung). Er kann auch vom Europäischen Parlament gehört werden, und besitzt ein Selbstbefassungsrecht, das heißt, er kann auch von sich aus Stellungnahmen abgeben.

Zusammensetzung

Der AdR besteht derzeit aus 317 Mitgliedern, die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten auf 4 Jahre ernannt werden. Ein Mitglied des Ausschusses darf nicht gleichzeitig Mitglied des Europäischen Parlamentes sein.

Ausschuss der Regionen: http://www.cor.europa.eu/



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Datum: 28.12.2006